Wählen Sie Ihr Land oder Ihre Region
AsiaPacific
Australia
English
New Zealand
English
Philippines
English
North America
United States
English
Europe
United Kingdom
English
France
Français
Deutschland
Deutsch
Europe
English
España
Español
Italia
Italiano
Poland
Polski
Sweden
Svenska
Netherlands
Nederlands
Georgia
Русский
Africa
South Africa
English
Latin America
Mexico
Mexico
Brazil
Português

Stromvertrag beim Umzug kündigen: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

EcoFlow

Bei einem Umzug kann Ihnen nach § 41b Abs. 5 EnWG ein gesetzliches Sonderkündigungsrechtzustehen. Die Kündigungsfrist beträgt dabei sechs Wochen. Der bisherige Energielieferant kann Ihnen jedoch anbieten, den Vertrag am neuen Wohnort zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortzuführen. Erfolgt ein solches Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung und ist die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich, besteht das Sonderkündigungsrecht nicht. Für Verträge in der Grundversorgung gilt dagegen eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Regelungen für den Stromvertrag beim Umzug, die geltenden Kündigungsfristen und die notwendigen Maßnahmen, um Ihren alten Stromvertrag ordnungsgemäß zu beenden – und zeigt außerdem, worauf Sie bei der Stromversorgung in Ihrem neuen Zuhause achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

● Umzug allein beendet Ihren Vertrag nicht: Kann Ihr bisheriger Anbieter Sie am neuen Wohnort zu den bisherigen Vertragsbedingungen beliefern, kann Ihr bestehender Vertrag dort fortgeführt werden. 

● Sonderkündigungsrecht beim Umzug: Bei einem Wohnsitzwechsel können Sie Ihren Stromvertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich kündigen. Das gilt insbesondere, wenn der bisherige Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht zu den bisherigen Vertragsbedingungen weiterbeliefern kann. Für Preiserhöhungen gelten daneben eigene gesetzliche Regelungen.

● Rechtzeitig kündigen – nicht auf eine rückwirkende Abwicklung verlassen: Bei einem Umzug sollten Sie Ihren Stromvertrag rechtzeitig vor dem Auszug klären und eine erforderliche Kündigung fristgerecht erklären. Seit dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen bei einem Umzug grundsätzlich nicht mehr möglich. Halten Sie deshalb den Auszugszeitpunkt und den Zählerstand sorgfältig fest und informieren Sie Ihren Anbieter rechtzeitig.

● Zählerstand sorgfältig dokumentieren: Halten Sie den Zählerstand am Übergabetag gemeinsam mit Ihrem Vermieter oder Nachmieter fest – am besten mit einem Smartphone-Foto als Beweis. 

● Ein Umzug kann ein guter Zeitpunkt sein, den Energieverbrauch neu zu betrachten: Ein neues Zuhause bietet Ihnen die Chance, den künftigen Energiebedarf neu einzuschätzen und mögliche Lösungen wie eine Solaranlage mit Speicher  in die Planung der künftigen Stromversorgung einzubeziehen. 

Wann kann ich meinen Stromvertrag beim Umzug kündigen?

Ein Umzug beendet Ihren Stromvertrag nicht automatisch. Welche Regelungen anschließend gelten, hängt unter anderem davon ab, ob Ihr bisheriger Anbieter Sie am neuen Wohnort weiterhin beliefern kann und ob die bisherigen Vertragsbedingungen dort fortgeführt werden können.

Bestehenden Stromvertrag fortsetzen

Kann Ihr Anbieter Sie am neuen Wohnort zu denselben Bedingungen beliefern, kann der Vertrag dort fortgeführt werden. Informieren Sie den Anbieter daher rechtzeitig über Ihre neue Anschrift und den Umzugstermin und halten Sie – soweit bereits bekannt – die Zählernummer oder eine andere zur Identifikation der neuen Entnahmestelle erforderliche Angabe bereit.

In ein anderes Versorgungsgebiet umziehen

Kann Ihr Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht zu den bisherigen Vertragsbedingungen weiterbeliefern, kann Ihnen nach § 41b Abs. 5 EnWG ein Sonderkündigungsrecht zustehen. Klären Sie deshalb frühzeitig mit dem Anbieter, ob eine Weiterbelieferung an der neuen Entnahmestelle zu den bisherigen Bedingungen möglich ist.

Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Ein Sonderkündigungsrecht kann beim Umzug insbesondere dann relevant sein, wenn der bisherige Anbieter den Vertrag am neuen Wohnort nicht zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortführen kann. Ob eine vorzeitige Kündigung möglich ist, hängt von den konkreten Umständen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Stromvertrag beim Umzug kündigen: Welche Fristen gelten?

Welche Kündigungsfrist beim Umzug gilt, hängt von Ihrem Vertragstyp ab. Grundversorgungstarife, Verträge mit fester Laufzeit und Kündigungen aufgrund eines Sonderkündigungsrechts unterliegen jeweils unterschiedlichen Fristen.

VertragstypTypische Kündigungsfrist Rechtsgrundlage / Bedingung
Grundversorgung 2 Wochen § 20 StromGVV – jederzeit ordentlich kündbar, ohne Angabe von Gründen
Sonderkündigungsrecht beim Umzug 6 Wochen § 41b Abs. 5 EnWG – bei einem Wohnsitzwechsel unter den gesetzlichen Voraussetzungen; die Kündigung kann zum Zeitpunkt des Auszugs oder zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden
Vertrag mit fester Laufzeit richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Kündigungsbedingungen Kann der Vertrag beim Umzug zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt werden, gelten grundsätzlich die vereinbarten Vertragsbedingungen; andernfalls können die gesetzlichen Regelungen zum Sonderkündigungsrecht greifen

Sechs-Wochen-Frist bei der Zählerabmeldung

Bei einem Umzug sollten Sie Ihren Stromvertrag rechtzeitig vor dem Auszug klären und eine erforderliche Kündigung innerhalb der geltenden Frist erklären. Die früher mögliche rückwirkende Abwicklung von Ein- und Auszügen ist im Rahmen der seit dem 6. Juni 2025 geltenden Prozesse nicht als allgemeine Nachfrist für Verbraucher zu verstehen. Halten Sie deshalb den Auszugszeitpunkt und den Zählerstand am Übergabetag fest und informieren Sie Ihren Anbieter rechtzeitig über den Umzug.

Vertragliche Kündigungsfrist prüfen

Kann Ihr Anbieter die Belieferung am neuen Wohnort fortsetzen und steht Ihnen kein Sonderkündigungsrecht zu, bleiben die regulären Vertragsbedingungen bestehen. Prüfen Sie daher in Ihrem Vertrag oder Ihrer letzten Jahresabrechnung, welche Kündigungsfrist gilt und wann Sie den Stromanbieter wechseln können.

EcoFlow PowerInsight 2 Energiemonitor für Zuhause

Stromvertrag bei Umzug kündigen – so geht's

Für die Kündigung Ihres Stromvertrags bei einem Umzug gehen Sie wie folgt vor: Informieren Sie Ihren Anbieter rechtzeitig über den Umzug, teilen Sie ihm die erforderlichen Umzugsdaten mit, dokumentieren Sie den Zählerstand am Auszugstag und bewahren Sie die Bestätigung über das Vertragsende auf.

Rechtzeitig über den Umzug informieren

Informieren Sie Ihren Anbieter möglichst frühzeitig über den Umzug und teilen Sie ihm die neue Anschrift sowie den geplanten Auszugstermin mit. Wenn Sie von Ihrem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht wegen des Umzugs Gebrauch machen möchten, muss die Kündigung grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen erfolgen. Der Anbieter kann innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung die Fortsetzung des Vertrags zu den bisherigen Bedingungen am neuen Wohnort anbieten, sofern die Belieferung dort möglich ist. Die Kündigung sollte in Textform erklärt und der Zugang nach Möglichkeit dokumentiert werden.

Die erforderlichen Informationen bereitstellen

Damit Ihr Anbieter Ihre Kündigung zügig bearbeiten kann, sollte Ihr Kündigungsschreiben alle relevanten Vertrags- und Zählerdaten enthalten:

● Vertragsnummer und Kundennummer

● Bisherige Wohnanschrift sowie die Zählernummer beziehungsweise eine andere zur Identifikation der Verbrauchsstelle erforderliche Angabe

● Genaues Übergabedatum – also der Tag, an dem Sie die bisherige Wohnung übergeben 

● Neue Anschrift für die Zustellung Ihrer Schlussrechnung  

Endzählerstand ablesen und übermitteln

Lesen Sie am Übergabetag den Zählerstand ab und fotografieren Sie ihn gemeinsam mit der Zählernummer. Tragen Sie den abgelesenen Stand in das Wohnungsübergabeprotokoll ein und übermitteln Sie ihn anschließend an Ihren Anbieter. Bei einer PV-Anlage sollten Sie auch den Zweirichtungszähler ablesen und Bezug sowie Einspeisung getrennt dokumentieren.

Schriftliche Kündigungsbestätigung einholen

Fordern Sie von Ihrem Anbieter eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Vertragsendes an. Bewahren Sie diese Bestätigung zusammen mit Ihrem Foto des Zählers und der Schlussrechnung auf – für den Fall, dass es später zu Unstimmigkeiten bei der Abrechnung kommt.

EcoFlow OCEAN 2 Heimbatterie

Stromversorgung am neuen Wohnort einrichten

Auch für Ihr neues Zuhause müssen Sie die Stromversorgung rechtzeitig organisieren. Dazu gehört unter Umständen die Wahl eines neuen Anbieters, die Anmeldung beim Stromanbieter und die Frage, wie hoch der tatsächliche Verbrauch der neuen Immobilie ist.

Neuen Anbieter wählen und anmelden

Schließen Sie vor Ihrem Einzug keinen eigenen Stromvertrag ab, kann durch die erste Stromentnahme in der neuen Wohnung grundsätzlich ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande kommen. Die Grundversorgung kann dabei teurer sein als alternative Tarife, sodass sich ein frühzeitiger Preisvergleich lohnen kann. Vergleichen Sie deshalb rechtzeitig vor dem Umzug passende Stromtarife und prüfen Sie dabei neben dem Arbeitspreis auch Grundpreis, Vertragslaufzeit und Preisgarantie. Wenn Sie Ihren Verbrauch zeitlich verlagern können, kommt als Alternative ein dynamischer Stromtarif infrage.

Stromverbrauch im neuen Zuhause ermitteln

Der Energiebedarf kann sich von Wohnobjekt zu Wohnobjekt deutlich unterscheiden. Unterschiedliche Grundrisse, die Bausubstanz sowie elektrische Verbraucher und Heizsysteme wie Induktionskochfelder und Wärmepumpen können den Stromverbrauch beeinflussen. Es kann daher sinnvoll sein, den Zählerstand in der ersten Zeit nach dem Einzug regelmäßig zu erfassen, um den eigenen Verbrauch besser einzuschätzen und auffällige Verbrauchsmuster zu erkennen.

Stromverbrauch mit einem Smart-Monitor überwachen

Ein Umzug kann Ihren Stromverbrauch spürbar verändern – vor allem, wenn die neue Wohnung über andere Geräte, andere Heizungssysteme oder eine Photovoltaikanlage verfügt. Ein smarter Energieverbrauchsmonitor wie EcoFlow PowerInsight 2 hilft Ihnen, die Energieflüsse im Haushalt in Echtzeit zu verfolgen, den Solarertrag sowie das Laden und Entladen von Batteriespeichern einzusehen und Geräte zu identifizieren, die einen besonders hohen Anteil am Gesamtverbrauch haben. So gewinnen Sie einen besseren Überblick über die Energiebilanz Ihres neuen Zuhauses und können mögliche Einsparpotenziale erkennen.

Solarstrom und Stromspeicher prüfen

Braucht Ihr neues Zuhause mehr Strom – zum Beispiel durch eine Wärmepumpe oder eine Wallbox fürs Elektroauto? Dann können Photovoltaik und Batteriespeicher dazu beitragen, den Bezug von Netzstrom zu reduzieren. EcoFlow OCEAN 2 kann überschüssigen Solarstrom aus dem Tagesverlauf zwischenspeichern, damit er abends oder bei geringer Sonneneinstrahlung zur Verfügung steht, und kann je nach Systemkonfiguration auch eine Backup-Stromversorgung ermöglichen. In Kombination mit einem intelligenten Energiemonitoring erhalten Sie zudem einen besseren Überblick über Ihren Haushaltsverbrauch und können den selbst erzeugten Solarstrom gezielter nutzen.

Vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Beratungstermin!

20%
Für welches Produkt oder welches System interessieren Sie sich?
Hausenergiespeicher System (z. B. PowerOcean)
Balkonkraftwerk (BKW)
Tragbare Powerstation (z. B. DELTA- oder RIVER-Serie)
Ich bin mir nicht sicher. Ich informiere mich noch.

Fazit

Bei einem Umzug in Deutschland sollten Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihrem Stromanbieter aufnehmen und klären, ob sich Ihr Vertrag am neuen Wohnort fortführen oder kündigen lässt. Am Tag der Wohnungsübergabe sollten Sie den Zählerstand ablesen und dokumentieren. Bewahren Sie die Bestätigung über das Vertragsende und das Zählerfoto auf, bis Sie Ihre Schlussrechnung erhalten haben. Für Ihr neues Zuhause kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig um einen passenden Stromtarif zu kümmern, und verschiedene Angebote zu vergleichen.

Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Kündigungsfristen, Sonderkündigungsrechte und die Voraussetzungen für eine Vertragsfortführung beim Umzug können vom konkreten Vertrag und den individuellen Umständen abhängen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die Informationen Ihres Energieversorgers und der zuständigen Behörden. Prüfen Sie vor einer Kündigung insbesondere Ihren Vertrag und die aktuell geltenden Fristen.

FAQ

Wie kann ich meinen Stromvertrag ohne zusätzliche Kosten kündigen?

Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht kann unter bestimmten Voraussetzungen bestehen, etwa bei einem Umzug oder einer Preiserhöhung. Alternativ können Sie ordentlich kündigen, wenn die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wird. Prüfen Sie deshalb Ihre Vertragsunterlagen und die für Ihren Fall geltenden gesetzlichen Regelungen.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsgebühr nicht bezahle?

Bei einer offenen Stromrechnung kann der Anbieter eine Zahlung anmahnen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen weitere Schritte einleiten. Je nach Fall können zusätzliche Kosten entstehen. Bei berechtigten und fälligen Forderungen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Inkassoverfahren oder ein gerichtliches Mahnverfahren folgen. Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist dagegen nicht automatisch die Folge einer unbezahlten Rechnung, sondern hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Meldung ab.

Was passiert, wenn ich meinen Stromvertrag beim Umzug nicht rechtzeitig gekündigt habe?

Reichen Sie Ihrem Anbieter umgehend das Wohnungsübergabeprotokoll sowie die Abmeldebestätigung der Gemeinde ein. Wenn Sie nachweisen können, dass der Vermieter oder ein neuer Mieter den Zähler übernommen hat, stimmt der Anbieter häufig einer rückwirkenden Vertragsbeendigung zum tatsächlichen Auszugstag zu.

Kontaktieren Sie Ihren Anbieter so schnell wie möglich und klären Sie, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag beendet werden kann. Seit dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen für die Strombelieferung grundsätzlich nicht mehr möglich. Dokumentieren Sie deshalb Ihren tatsächlichen Auszugstag und den damaligen Zählerstand und halten Sie entsprechende Nachweise wie das Wohnungsübergabeprotokoll bereit.

Bin ich nach dem Auszug noch für die Nebenkosten verantwortlich?

Das hängt davon ab, wann Ihr Stromliefervertrag endet und wie der Auszug gegenüber dem Anbieter abgewickelt wird. Deshalb sollten Sie das tatsächliche Auszugsdatum, den Zählerstand und die Übergabe der Wohnung dokumentieren und den Anbieter rechtzeitig informieren. Andernfalls kann es zu Unklarheiten darüber kommen, welcher Verbrauch noch Ihrem Vertrag zugeordnet wird.

Kann ich meine Solaranlage mit in ein neues Haus nehmen?

Das hängt von der Art und Ausführung der Anlage ab. Stecker-Solar-Geräte wie Balkonkraftwerke und portable Solarmodule lassen sich grundsätzlich leichter demontieren und am neuen Wohnort wieder installieren. Bei fest installierten Dachanlagen müssen dagegen die technischen, vertraglichen und registerbezogenen Anforderungen für den neuen Standort geprüft werden. Je nach Anlage können dafür ein fachgerechter Rückbau, eine technische Prüfung, eine Anpassung der Anmeldung beim Netzbetreiber und eine Aktualisierung der Angaben im Marktstammdatenregister erforderlich sein.

Tipp und wissen