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Smart Meter Gateway: Welche Funktion hat es, wann ist es erforderlich und was kostet es

EcoFlow

In Deutschland ist das Smart Meter Gateway (SMGW) die sichere Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems (iMSys). Es verbindet eine moderne Messeinrichtung beziehungsweise einen geeigneten Zähler mit einem Kommunikationsnetz und ermöglicht die sichere Verarbeitung und Übertragung von Messdaten an berechtigte Marktteilnehmer. Dieser Leitfaden erklärt, wie ein SMGW funktioniert, wann ein intelligentes Messsystem erforderlich ist, was der Messstellenbetrieb kostet und welche Rolle die Messdaten bei dynamischen Stromtarifen und dem Energiemanagement im Haushalt spielen.

Das Wichtigste in Kürze

● Sichere Kommunikation: Ein SMGW bindet eine moderne Messeinrichtung in ein intelligentes Messsystem ein und ermöglicht die sichere Übertragung von Messdaten.

● Verpflichtender Rollout: Für bestimmte Verbrauchsstellen, Erzeugungsanlagen und steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten gesetzliche Einbauvorgaben nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

● Regulierte Kosten: Für den Messstellenbetrieb gelten gesetzliche Preisobergrenzen.

● Dynamische Tarife: Ein intelligentes Messsystem ermöglicht die für dynamische Stromtarife erforderliche Messung und Übermittlung von Verbrauchsdaten.

● Energiemanagement: Messdaten können helfen, Solarstrom, Batteriespeicher, Wärmepumpen und EV-Laden besser aufeinander abzustimmen.

Was ist ein Smart Meter Gateway?

Das Smart Meter Gateway ist nicht der Stromzähler selbst, sondern die Kommunikationseinheit, die eine moderne Messeinrichtung sicher in ein intelligentes Messsystem (iMSys) einbindet.

Smart Meter Gateway vs. Smart Meter

Viele Eigentümer verwechseln eine moderne Messeinrichtung (mME) mit einem intelligenten Messsystem.

Eine mME ist ein digitaler Stromzähler, der den tatsächlichen Stromverbrauch und die Nutzungszeit erfasst. Für die sichere Einbindung in ein Kommunikationsnetz wird ein Smart Meter Gateway (SMGW) eingesetzt. Zusammen mit der Messeinrichtung und den weiteren gesetzlichen Anforderungen bildet es ein intelligentes Messsystem (iMSys). Das Gateway übernimmt unter anderem die Verarbeitung, Verschlüsselung und sichere Übertragung der Messdaten an berechtigte Empfänger. Die Unterschiede zwischen den Zählertypen spielen auch bei der Betrachtung der Nachteile digitaler Stromzähler eine Rolle.

MerkmalModerne Messeinrichtung (mME) Intelligentes Messsystem (iMSys)
Physische HardwareNur digitaler StromzählerDigitaler Zähler + Smart Meter Gateway
Datenübertragung Keine (manuelles Ablesen vor Ort)Automatisiert, verschlüsselte Fernübertragung
FernablesungNein Ja , durch berechtigte Marktteilnehmer
Für dynamische Tarife geeignet Nein Ja, sofern die weiteren Voraussetzungen des Tarifs erfüllt sind
Unterstützung der Steuerung nach §14a EnWG Nein Ja, in Verbindung mit einer geeigneten Steuerungseinrichtung

Wie ein Smart Meter Gateway Energiedaten überträgt

Zertifizierte SMGW müssen die geltenden Sicherheitsanforderungen des BSI erfüllen. Dazu gehört unter anderem das Schutzprofil BSI-CC-PP-0073. Daten werden über drei Hauptschnittstellen ausgetauscht:

● LMN (Local Metrological Network): Verbindet das Gateway mit Zählern und weiteren geeigneten Messgeräten.

● HAN (Home Area Network / Heimnetzwerk): Ermöglicht die Kommunikation mit lokalen Systemen, darunter Energiemanagementsysteme wie HEMS, sowie mit entsprechend eingebundenen Geräten. 

● WAN (Wide Area Network): Dient der sicheren Kommunikation mit berechtigten externen Marktteilnehmern.

Wie das Gateway ins Messsystem passt

Im Zählerschrank erfasst die Messeinrichtung die relevanten Messwerte. Das SMGW empfängt diese Daten über die LMN-Schnittstelle und verarbeitet sie entsprechend den technischen und gesetzlichen Vorgaben. Anschließend können die aufbereiteten und geschützten Messdaten über die WAN-Schnittstelle an berechtigte externe Marktteilnehmer übertragen werden.

EcoFlow OCEAN 2 Heimbatterie

Was macht ein Smart Meter Gateway?

Das SMGW sorgt dafür, dass Messdaten sicher verarbeitet und zwischen der Messstelle und berechtigten externen Systemen übertragen werden können.

Sichere Kommunikation von Energiedaten

Das SMGW nutzt kryptografische Verfahren, Zertifikate und weitere Sicherheitsmechanismen nach den Vorgaben des BSI. Dadurch wird sichergestellt, dass Daten geschützt übertragen und nur berechtigten Kommunikationspartnern zugänglich gemacht werden.

Fernübertragung von Zählerdaten ermöglichen

Das SMGW kann Messdaten automatisch und in den vorgesehenen Intervallen an berechtigte Marktteilnehmer übertragen. Dadurch kann die manuelle Ablesung weitgehend entfallen und eine automatisierte Abrechnung unterstützt werden.

Datenaustausch mit Energieanbietern ermöglichen

Ein intelligentes Messsystem stellt die für dynamischen Stromtarif erforderliche Messung und Übermittlung von Verbrauchsdaten bereit. Je nach Ausgestaltung können Messdaten in 15-Minuten-Intervallen erfasst oder verarbeitet werden. Über die CLS-Schnittstelle können zudem geeignete Steuerungseinrichtungen und Geräte eingebunden werden, etwa im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG.

Wann ist ein Smart Meter Gateway in Deutschland Pflicht?

Ob eine Messstelle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden muss, hängt insbesondere vom Jahresstromverbrauch, der installierten Leistung einer Erzeugungsanlage und dem Vorliegen einer Vereinbarung für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG ab.

Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6 000 kWh

Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6 000 kWh gehören zu den gesetzlichen Pflichteinbaufällen für intelligente Messsysteme, soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Rolloutziele erforderlich ist. Für die Einordnung ist grundsätzlich der maßgebliche Jahresverbrauch an der Messstelle relevant.

PV-Anlagen mit mehr als 7 kWp installierter Leistung

Für Betreiber von EEG- und KWKG-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW gelten gesetzliche Vorgaben für die Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerungseinrichtung, soweit dies für den gesetzlichen Rollout erforderlich ist. Für Anlagen bis einschließlich 7 kW kann der grundzuständige Messstellenbetreiber ein iMSys grundsätzlich optional einbauen. Die konkreten Einbauzeitpunkte und Rolloutquoten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW

Nach §14a EnWG gelten die Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW. Dazu gehören unter anderem private Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen und bestimmte Anlagen zur Raumkühlung sowie Stromspeicher hinsichtlich der Stromentnahme aus dem Netz. Für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gelten die neuen Regelungen grundsätzlich verpflichtend. Für bestimmte Bestandsanlagen gelten Übergangs- beziehungsweise Bestandsschutzregelungen; bei zuvor bereits vereinbarter Steuerung läuft die Übergangsfrist grundsätzlich bis Ende 2028. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein freiwilliger Wechsel in die neuen Regelungen möglich.

Was kostet ein Smart Meter Gateway?

Die jährlichen Kosten für den Messstellenbetrieb eines intelligenten Messsystems richten sich unter anderem nach dem Jahresstromverbrauch, der installierten Leistung einer Erzeugungsanlage und dem jeweiligen Anwendungsfall, etwa bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG. Für den grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten dabei gesetzliche Preisobergrenzen.

Kosten für Smart Meter Gateway und Smart Metering

Mit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wurden die gesetzlichen Preisobergrenzen (POG) für grundzuständige Messstellenbetreiber deutlich vereinfacht und gesenkt:

Kategorie / AnwendungsfallSchwellenkriterium Preisobergrenze für Verbraucher/Anschlussnutzer*
Optionaler Einbau eines iMSysmehr als 6 000 bis 10 000 kWh/Jahr bis 6 000 kWh/Jahr bzw. außerhalb der Pflichteinbaufälle
Pflichtverbrauch mehr als 6 000 bis 10 000 kWh/Jahr 40 € / Jahr
Pflichtverbrauch mehr als 10 000 bis 20 000 kWh/Jahr 50 € / Jahr
Pflichtverbrauch mehr als 20 000 bis 50 000 kWh/Jahr 110 € / Jahr
Pflichtverbrauch mehr als 50 000 bis 100.000 kWh/Jahr 140 € / Jahr
Erzeugungsanlage mehr als 7 bis 15 kW 50 € / Jahr
Erzeugungsanlage mehr als 15 bis 25 kW 110 € / Jahr
Erzeugungsanlage mehr als 25 bis 100 kW 140 € / Jahr
Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG Messstelle mit entsprechender Vereinbarung50 € / Jahr

Die gesetzlichen Preisobergrenzen gelten für den jeweiligen Anwendungsfall; bei mehreren gleichzeitig einschlägigen Fällen greifen die gesetzlichen Kombinationsregeln.

Hinweis: Für den optionalen Betrieb eines intelligenten Messsystems gilt grundsätzlich eine Preisobergrenze von 30 Euro pro Jahr für den Anschlussnutzer. Wird eine vorzeitige Ausstattung mit einem iMSys ausdrücklich als Zusatzleistung beauftragt, kann je nach Anwendungsfall zusätzlich ein einmaliges Entgelt von bis zu 100 Euro anfallen.

Kosten für Installation und Zählertausch

Setzt Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber einen Wechsel an, um Pflichtquoten zu erfüllen, fallen Arbeitskosten und Standardzählertausch unter die regulierte Gebührenstruktur. Fehlt es Ihrem Zählerschrank jedoch an Platz, ist er Jahrzehnte alt oder hat kein APZ-Feld (Abschlusspunkt Zählerplatz), müssen Sie ihn vor der Gateway-Montage von einem zugelassenen Elektrofachbetrieb ertüchtigen lassen.

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Wie können Smart-Meter-Daten beim Energiemanagement helfen?

Smart-Meter-Daten geben Ihnen einen detaillierteren Einblick darin, wann und wie viel Strom Ihr Zuhause verbraucht. Das ist nützlich für dynamische Tarife, Solar-Eigenverbrauch, Batteriespeicher und EV-Laden.

Flexible Stromtarife nutzen

Bei klassischen Stromtarifen bleibt der Arbeitspreis für Verbraucher häufig über einen bestimmten Zeitraum konstant. Dynamische Tarife orientieren sich dagegen an kurzfristigen Entwicklungen am Strommarkt und können sich entsprechend häufiger ändern. Je nach Tarifmodell können günstigere Marktphasen genutzt werden, etwa indem flexible Verbraucher wie Waschmaschine, Wärmepumpe oder E-Auto bevorzugt zu Zeiten niedrigerer Strompreise betrieben werden. Ein intelligentes Messsystem stellt dafür die erforderliche Mess- und Datenbasis bereit. Ob dadurch tatsächlich Kosten sinken, hängt unter anderem vom Tarif, dem Verbrauchsverhalten und der Entwicklung der Börsenpreise ab.

Solar-Eigenverbrauch steigern

Ein Smart Meter Gateway beziehungsweise das daran angebundene Messsystem stellt detaillierte Verbrauchsdaten bereit. Für die Optimierung des Solar-Eigenverbrauchs ist jedoch das Zusammenspiel von Messung, Erzeugung, Speicherung und steuerbaren Verbrauchern entscheidend. Eine Hausbatterie kann tagsüber überschüssigen Solarstrom speichern und ihn später bereitstellen, wenn der Bedarf im Haushalt steigt. EcoFlow OCEAN 2 etwa verbindet Batteriespeicher mit Hybrid-Wechselrichter und Energiemanagement-Funktionen. So lassen sich Laden und Entladen mit Solarerzeugung und Haushaltsverbrauch abstimmen.

Batteriespeicher und EV-Laden besser koordinieren

Betreibt ein Haushalt eine Solaranlage, einen Batteriespeicher und eine EV-Ladestation, kann eine zentrale Überwachung der Energieflüsse dabei helfen, Erzeugung, Speicherung und Ladeprozesse gezielt aufeinander abzustimmen. EcoFlow PowerInsight 2 verfügt über einen 11-Zoll-Touchscreen, der Solarerzeugung, aktuelle Haushaltslasten und den Batterieladezustand zentral darstellt. So lassen sich die Energieflüsse im Haushalt übersichtlich verfolgen und die eingebundenen Komponenten bedarfsgerecht steuern.

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Hausenergiespeicher System (z. B. PowerOcean)
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Fazit

Ein Smart Meter Gateway ist die zentrale Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems und ermöglicht die sichere Verarbeitung und Übertragung von Messdaten. Je nach Jahresstromverbrauch, installierter Leistung einer Erzeugungsanlage und dem Vorliegen einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung kann die Ausstattung mit einem iMSys gesetzlich vorgeschrieben sein. Das intelligente Messsystem schafft außerdem die technische Grundlage für die Nutzung dynamischer Stromtarife und kann das Energiemanagement mit Solaranlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe und EV-Laden unterstützen.

Hinweis: Die Angaben zu gesetzlichen Vorgaben, Preisobergrenzen und Einbaupflichten beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Regelungen in Deutschland. Da sich energierechtliche Vorgaben ändern können, sollten konkrete Einbau- und Kostenfragen mit dem zuständigen Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber geprüft werden.

FAQ

Sind Smart Meter mit verschiedenen Anbietern kompatibel?

Grundsätzlich ja. Der Wechsel des Stromanbieters führt normalerweise nicht dazu, dass die vorhandene Messhardware ausgetauscht werden muss. Die Messstelle und der Messstellenbetrieb sind vom Lieferantenwechsel zu unterscheiden.

Ist die Installation eines Smart Meters kostenlos?

Nicht grundsätzlich. Für den Messstellenbetrieb eines intelligenten Messsystems gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Beim regulären Einbau durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber ist der Einbau Bestandteil des Messstellenbetriebs. Zusätzliche Kosten können jedoch beispielsweise entstehen, wenn Anpassungen an der Elektroinstallation erforderlich sind. Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 6 000 bis 10 000 kWh liegt die Preisobergrenze für den Anschlussnutzer beispielsweise bei 40 Euro pro Jahr; bei mehr als 10 000 bis 20 000 kWh sind es 50 Euro.

Was kostet der Betrieb eines Smart Meters pro Jahr?

Die jährlichen Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem hängen vom jeweiligen Anwendungsfall ab. Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 bis 10.000 kWh liegt die Obergrenze für den Anschlussnutzer bei 40 Euro pro Jahr, bei mehr als 10.000 bis 20.000 kWh bei 50 Euro. Für Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 bis 15 kW gilt ebenfalls eine Obergrenze von 50 Euro pro Jahr. Bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG beträgt die entsprechende Obergrenze ebenfalls 50 Euro pro Jahr. Für optionale iMSys-Einbauten gilt grundsätzlich eine laufende Obergrenze von 30 Euro pro Jahr.

Kann ich die Installation eines Smart Meters verweigern?

Wenn eine Messstelle die gesetzlichen Voraussetzungen für einen verpflichtenden Einbau erfüllt, besteht grundsätzlich eine Ausstattungspflicht. Dazu gehören insbesondere Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh, bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG sowie EEG- und KWKG-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW. Die konkrete Einordnung hängt vom jeweiligen Anwendungsfall und den gesetzlichen Rolloutvorgaben ab.

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